Marc Tönsings Visionen

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  • 11. Feb 2007

    25 Kommentare

    • Internet
  • Rechtslage von Videos im Internet

    Rechtslage bei selbstgedrehten Filmen im Internet mit nicht gema-freier Musik.

    Das niemand die Musikvideos von irgendwelchen Künstlern auf youtube.com oder Google Video hochladen darf, dürfte klar sein, da er die Rechte an den Filmen nicht besitzt. Trotzdem kann man sie sich eben diese dort anschauen. Aber wie gestaltet sich die Rechtslage wenn man die Filme selbst gedreht hat, die Musik aber von anderen Künstlern verwendet?

    Für praktisch alle Künstler gibt es auf youtube.com die Musikvideos zum anschauen.

    Für praktisch alle Künstler gibt es auf youtube.com die Musikvideos zum anschauen.

    Die Musik die man z.B. von einem Soundtrack unter seinen Film legt, wird sehr wahrscheinlich GEMA-Gebühren bei der Vorführung nach sich ziehen. Wenn man sich aber die vielen Videos auf den einschlägigen Internetvideoplattformen ansieht, scheint das niemanden zu interessieren. Und was passiert, wenn man Musik oder Bildmaterial die einem Copyright unterliegen künstlerisch verändert? Darf man dieses Kunstwerk im Internet publizieren? Irgendwie scheint mir an dieser Stelle das Internet ein rechtsfreier Raum zu sein und mich würde ernsthaft interessieren, wie es nun wirklich damit aussieht. Und wer wird rechtlich für ein Video verantwortlich gemacht: derjenige, der es bei youtube hochgeladen hat, die Person, die das Video auf seiner Webseite von den youtube-Servern aus einbindet und streamt oder youtube selber? Habt Ihr bezüglich dieser Fragen ein paar Antworten?

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  • 25 Antworten zu “Rechtslage von Videos im Internet”

    1. Herm sagt:
      11. Februar 2007 um 03:36

      Aaaalso… wird urheberrechtlich geschützte Musik verwendet und ist da jemand hinterher, so wird zuerst denke ich sofort der belangt der es hochgeladen hat. Wer das Video erstellt hat ist dann erstmal zweitrangig denke ich. Es kann ja sein das man zB ein Video nur für den unterricht gebastelt hat dort darf man urheberrechtlich geshcützte Musik verwenden, läd jemand das Ganze bei youtube und Co hoch gilt das natürlich nicht mehr. Kommt wie gesagt alles immer auf die Begebenheiten an, aber wie gesagt, zuerst ist der der hochgeladen hat der Schuldige.

      Mit dem einbinden ist das so eine Sache… Verweist man mit einem Link auf eine Seite wo es zB illegal MP3’s zum Download gibt und weiss man darüber Bescheid so ist man eigentlich schon schuldig. Nimmt es jemand ganz eng, so ist das bei den eingebundenen Videos genauso. Ich hab mal von einem ärgerlichen Fall gehört, da hat jemand ein urheberrechtl gesch. Bild von flickr eingebunden und bekam dafür eine Abmahnung, derjenige der es allerdings bei flickr hochgeladen hat, hat schleunigst seinen Account gelöscht und war wie vom Boden verschluckt und wurde dann glaube ich auch nicht mehr belangt.

      Und zu guter letzt ist youtube natürlich immer Schuld wenn Urheberrecht verletzt werden. So wie bei diversen tauschbörsen a’la Napster, Kazaa und Co die früher oder später deshalb alle in die Knie gezwungen werden/wurden. Das Lustige dabei ist ja das es seitens YouTube heisst man könne nichts dagegen tun wenn urheberechtl. gesch. Material hochgeladen hat, bei den Videos mit viel nackter Haut klappt das durch diverse Filter und dergleichen dafür allerdings fast 100%ig.

      Achso und was noch ganz wichtig ist, bei YouTube und vielen anderen Anbietern ist es so, dass wenn man seine eigenen Videos dort hochläd der Anbieter automatisch ebenfalls die Urheberrechte übertragen bekommt und dann so gesehen alles mit dem Video machen darf. Sieht man ja zB bei Pro7 die mittlerweile schon eine ganze Sendung mit MyVideo Videos vollstopfen… phew langer Kommentar.

      Antworten
    2. Marc sagt:
      11. Februar 2007 um 12:47

      Vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar! Ok. Aber nehmen wir mal an wir drehen ein Video von deinem Geburtstag und legen darunter die Musik von sagen wir David Hasselhoff “Jump in my car” und laden es auf die deine nicht-kommerzielle Webseite um es ein paar Freunden zu zeigen:

      Kann es dann ernsthafte Probleme wegen der Musik geben oder nicht?

      Antworten
    3. Jörn Clausen sagt:
      11. Februar 2007 um 17:11

      Kurze Anmerkung zur Verwendung im Unterricht: Ja, §52a UrhG regelt das, aber es ist nicht so, dass man als Lehrer/Veranstalter einfach alles in beliebiger Menge ohne Genehmigung vervielfältigen darf. Als das Gesetz vor ein paar Jahren in Kraft trat, wurden die Lehrenden der Uni Bielefeld von der Verwaltung gebeten, anzugeben, welche Werke sie in ihren Veranstaltungen verwenden. Naja, ich habe dann brav die drei oder vier Gedichte aufgezählt, die in meinen LaTeX- und XML-Kursen zum Einsatz kommen – man will ja die Bürokraten nicht arbeitslos machen. Ich weiss nicht, ob diese Befragungen immer noch gemacht werden, aber ich könnte mir vorstellen, dass das in Fächern wie Germanistik oder Anglistik eine prima Arbeitsbeschaffungsmaßnahme war.

      Ach ja, zur eigentlichen Frage: Nein, ich vermute, David Hasselhoff wäre nicht in Ordnung (und nicht nur aus rechtlichen Gründen). Auch wenn Du selbst kein Geld damit verdienst, Du minderst ja eventuell den Gewinn, den der eigentliche Rechteverwerter durch die Vermarktung erzielt. Wenn ich das UrhG richtig interpretiere, müßte es aber in Ordnung sein, wenn Du das Werk z.B. passwortgeschützt nur einem kleinen, ausgewählten Personenkreis zugänglich machst. Mal abgesehen davon, dass man Dir dann einen eventuellen Verstoß kaum nachweisen kann. Aber Du solltest dann ein etwas besseres Verfahren verwenden, als den SPAM-Schutz in diesem Blog.

      Antworten
    4. Marc sagt:
      11. Februar 2007 um 17:17

      Gut. Ich hatte die Idee die Gewinnerfilme vom 22. UniVideoMagazin meiner Blogleserschaft zur Verfügung zu stellen was aber anscheinend trotz nicht-kommerzieller Ausrichtung des Kurses und meinem Blog wohl nicht so eine gute Idee wäre.

      Der Spam-Schutz der Kommentare funktioniert wirklich absolut perfekt. Seit dem habe ich keine Spam-Kommentare von Bots mehr bis auf ein paar verbale Ausreißer deren menschliche Allgemeinbildung leider ausreichte um die Frage zu beantworten. =)

      Genau dieser Spamschutz schützt übrigens seit ein paar Minuten auch die Medienforen der Uni Bielefeld. Ich werde die Videos also nach wie vor im passwortgeschütztem Bereich von http://www.vorsicht-dreharbeiten.de veröffentlichen.

      Antworten
    5. Mischa sagt:
      12. Februar 2007 um 08:36

      Interessantes Thema. Im Zuge der vielen Abmahnungen auch längst überfällig, die Diskussion

      Antworten
    6. matze sagt:
      13. Februar 2007 um 15:43

      sorry ist jetzt offtopic, aber wie wäre es mit einem beitrag über gow2 ;) bin gerad zu faul dazu ;)

      Antworten
    7. Marc sagt:
      13. Februar 2007 um 16:14

      Naja, ich habe GoW2 ja nicht mal gespielt. Final Fantasy XII belagert den Schacht der PS2 hartnäckig und ansonsten Spiele ich ab und zu Chrono Cross auf der PSP. Außerdem will ich noch den “Warum Egoshooter auf der Wii immer scheisse zu steuern sein werden”-Beitrag noch bringen =)

      Antworten
    8. matze sagt:
      13. Februar 2007 um 18:12

      haha, ja das klingt gut ;) hehe. mach du mal. ich bin auf jeden fall im gow2 fieber- kommt in einem monat in amiland :) :)
      okami lohnt sich übrigens auch sehr! bin bei 23. st spielzeit und hab noch 1/3 vor mir :O

      Antworten
    9. Marc sagt:
      13. Februar 2007 um 18:15

      Okami haben Anke und ich nach ca. 6 Stunden zurück in die Verpackung gelegt. Ohne Sprachausgabe sollte heute kein RPG mehr auskommen. Auch nicht wenn es ein Action-RPG ist. Das ist nach wie vor neben der Msuik meine Hauptkritik an Zelda:TTP

      Antworten
    10. matze sagt:
      13. Februar 2007 um 19:32

      ja ok, das ist ein fetter kritikpunkt. da haste recht. wobei gar keine sprachausgabe noch besser wäre, als dieses kranke gefiepse von den characteren ;)
      dennoch ein super spiel.

      Antworten
    11. Alain sagt:
      16. Februar 2007 um 18:44

      Du musst auf jeden Fall GEMA zahlen, sobald eine in irgendeiner Form öffentliche “Aufführung” stattfindet. Also bindest du das auf einer Webseite ein, die Passwortgeschützt ist und gibst das nur 5 deiner Freunde ist das kein Problem.

      Kann aber jeder diese Webseite erreichen wird GEMA fällig. Bei Clips von maximal 20s oder 30s Länge macht die GEMA einen Sonderpreis von €10 oder so im Monat. => http://www.gema.de und nach Podcasting oder Bloggen suchen.

      Ist das Angebot international könnte es dir noch passieren, dass eine fremde Verwertungsgesellschaft Forderungen an dich stellt, aber das ist noch offener Rechtsraum und nicht alles endgültig geklärt.

      Ich kenne die Rechtslage bei solchen Studentenvideos nicht – es kann sein, dass die und die Uniaufführungen ausgenommen sind von jeglichen GEMA Zahlungen.

      Generell gilt immer: GEMA ist zu zahlen. Selbst auf einem Messestand auf einem Messegelände. Es bleibt noch die Möglichkeit entsprechend lizensierte Musik zu nutzen (http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik), welcher aber der meist gewünschte Wiedererkennungswert fehlt.

      Antworten
    12. Marc sagt:
      18. Februar 2007 um 22:05

      Mal eine Frage: Wenn Fall Out Boy bei sich im MySpace ihr aktuelles Video zum Download anbieten, darf ich es dann hier zeigen?

      Antworten
    13. Miriam sagt:
      20. Februar 2007 um 15:10

      Nein, darfst du nicht, weil du nicht berechtigt bist, ohne Einverständnis des Urhebers bzw des Urheberberechtigten eine Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen (§§ 15,16 UrhG), sofern es nicht für private Zwecke ist (§ 53 UrhG). Würdest du das Video auf deiner Seite zeigen, würde das als Vervielfältigung und zudem als öffentliche Zugänglichmachung (§§ 15, 19a UrhG) gelten. Beides tabu.

      Übrigens zum allgemeinen Verständnis: Das Urheberrecht ist in erster Linie dazu da, um den Urheber “in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes” (§11 UrhG) zu schützen.
      Platt formuliert: Wenn du einen coolen Film produzierst, in den du viel Schweiß und Mühe gepackt hast, dann willst du ja auch nicht, dass jeder Spacko das Ding für seine Zwecke nutzt, verändert, evtl. verunstaltet, oder sogar Kohle damit macht. Zudem soll es dir zusichern, dass du die Erträge bekommst, die mit deinem Film gemacht werden. Wie solltest du sonst als Filmemacher überleben können? ;)
      Das Urheberrecht ist also nicht bloß eine böse Falle für diejenigen, die mit geschützten Werken arbeiten, sondern schon eine sinnvolle Gesetzeskiste… nur leider sehr undurchsichtig für viele Leute.

      Antworten
    14. Miriam sagt:
      20. Februar 2007 um 15:14

      ach so: wenn du fall out boy bzw die zuständige verwertungsgesellschaft fragst, ob du das video zeigen darfst, und sie zustimmen (zu welchen konditionen auch immer), dann ist das natürlich kein problem *lach*

      Antworten
    15. Marc sagt:
      20. Februar 2007 um 15:32

      Bei dem Fall Out Boy Video ist es was anderes. Da hat mich Herm drauf gebracht: Fall Out Boy betreibt einen MySpace-Account wie viele andere Künstler auch. Dort veröffentlichen sie via YouTube das Video was man runterladen und ansehen kann. Das Video ist natürlich auch ganz offen via YouTube selber zugänglich und es wurde nicht die Funtkion deaktiviert, dass man es auf anderen Webseiten einbinden kann. Und genau das habe ich gemacht. Also wollen sie ja, dass man das Video shared. Den imeem.com Link habe ich aber entfernt. Zudem mache ich ja Werbung für das Album und den Song selber. Was anderes wäre es wohl, wenn ich selber das Video hochgeladen hätte und es auf dem MySpace-Account nicht von der Band selber angeboten würde.

      Antworten
    16. Miriam sagt:
      20. Februar 2007 um 16:18

      Mmh… eine schwierige Sache, finde ich. Sie haben das Video online gesetzt, und damit die Erlaubnis eingeräumt, das Video privat anzusehen, runterzuladen etc.. Die Frage ist nur, ob das bloße Nicht-Deaktivieren der Auf-andere-Webseiten-einbind-Funktion gleichzeitig die Einverständniserklärung ist, dass man das auch machen DARF. Wenn dort keine ausdrückliche Erklärung steht, dass sie das Sharen des Videos wollen, wäre ich persönlich vorsichtig.
      Denn auch wenn es Werbung für ihre Musik etc. wäre, so ziehst du doch auch einen Vorteil daraus, ihr Video zu zeigen, weil du deine Leser dafür interessierst, und sie DEINE Seite besuchen.
      Wie gesagt… ich halte es für schwierig.

      Antworten
    17. Marc sagt:
      20. Februar 2007 um 16:21

      Mein Blog ist zudem noch 100% nicht kommerziell.

      Antworten
    18. Miriam sagt:
      20. Februar 2007 um 17:15

      ja, aber öffentlich ;)

      Antworten
    19. Herm sagt:
      20. Februar 2007 um 19:57

      also wie gesagt man darf dabei nicht vergessen das ein musikvideo nach wie vor ein werbevideo für die band bzw deren musik ist, da wäre die band und das label doch schön doof wenn man diesen enormen werbezweig ohne eigenes zutun unterbindet.
      also was marc hier macht ist doch zB beste werbung für die band.

      ganz anders ist es da natürlich wenn irgendwer die musik für eigene videos verwendet kommt ja zB auch immer öfter vor das geleakte songs einfach mit einem bild “unterlegt” werden und bei youtube hochgeladen werden. da sind die großen plattenfirmen mittlerweile aber auch ziemlich hinterher, passt ein video nicht und soll es nicht verbreitet werden gibts ne nachricht an youtube und ruckzuck wirds aus der datenbank gelöscht.

      hier isses ja genau das gegenteil, hier hat ja sogar das label selbst das video hochgeladen. hätten es ja auch wie sonst einfahc nur zum streamen anbieten können, macht man aber nicht, da gerade fall out boy eine band ist die bei myspace und co ne große fanbase hat und da nimmt man es natürlich gern entgegen wenn das video fröhlich eingebunden wird und sich wie ein lauffeuer verbreitet.

      hab mal einen “fall” mitbekommen da hat jemand einen trailer eines films bei youtube hochgeladen, kurze zeit später bekam er post vom filmstudio. allerdings keine klage oder dergleichen sondenr ein kleines geschenkpaket als dankeschön dafür…

      so genug dazu jetzt :)

      Antworten
    20. Miriam sagt:
      20. Februar 2007 um 20:45

      *lach* wenn marc demnächst mit geschenken überhäuft wird, dann gibbet ne kiste bier von mir obendrauf :)
      klar, der gesunde menschenverstand sagt: die sollen doch froh sein, wenn das video seine runden macht. aber es ging hier doch um die rechtliche unbedenklichkeit, solche videos hochzuladen, oder??
      und da sind meine gedanken: 1.) auch auf werbeclips ist urheberrecht. 2.) egal, von wem das video ins netz gestellt wurde (sei es das label als urheberberechtigter oder karl schulz), es geht bei dem einbinden eines solchen videos ja um die vervielfältigung/öffentlichmachung durch einen zweiten. 3.) wäre marc im fall der fälle rechtlich abgesichert, wenn er fall out boy einfach eine vervielfältigungs-absicht unterstellt???
      ich weiß nach wie vor keine eindeutige antwort, aber ich halte es immer noch für schwierig :)

      Antworten
    21. Alain sagt:
      20. Februar 2007 um 21:00

      Marc: Generell gilt, was nicht explizit erlaubt wurde, dass darf man nicht. YouTube erlaubt dir explizit Videos von denen einzubinden. Du darfst das Video jetzt aber nicht nehmen (z.B. das .flv) und in irgendeiner Form verändern – ausser es wurde dir explizit erlaubt. Firmen stellen Videos, etc auf spezielle Webseiten ein und geben DIESEN das Recht zur Distribution – aber nicht einem Endnutzer, der es abruft.

      Indem man der GEMA Geld zahlt wird einem explizit erlaubt, jegliche Musik die die GEMA unter Lizenz hat entsprechend zu nutzen.

      Neben diesem Explizit-Erlaubt-Sein gibt es in Deutschland noch ein Gewöhnungsrecht, was die z.B. die Möglichgkeit gibt, einen 20 Jahre lang genutzen Trampelpfad einzuklagen, obwohl der Besitzer da gerade ein neues Haus bauen will. Dies gilt aber erst bei durchgehender und dauender Benutzung. Die Industrie wird einen Teufel tun und eine solche Gewöhnung zulassen.

      Wer das doof findet, der kann bei Creative Commons fündig werden und diese unterstützen – dies ‘hackt’ das Urheberrecht mit Medien ca. so wie OpenSource es bei Computerprogrammen macht.

      Würde die ganze Musikindustrie es wirklich ernst meinen, würden wahrscheinlich ca. 50-80% aller Privatvideos von YouTube / etc verschwinden, weil irgendwelche nicht lizensierte Musik hörbar ist.

      Antworten
    22. Herm sagt:
      20. Februar 2007 um 22:12

      ähm ich glaube nebenbei auch das kaum eine band einen blogger verklagen würde der die band und deren musik lobt und das video eingebunden hat was selbst von der plattenfirma zur verfügung gestellt wurde. das wäre mal n image schaden… ^^

      Antworten
    23. Miriam sagt:
      20. Februar 2007 um 23:15

      schaut man beispielsweise in die agb von myspace, so steht da eindeutig, dass es NICHT erlaubt ist, ohne die einwilligung des urhebers dort veröffentlichtes zu nutzen:
      “Die MySpace Services umfassen Inhalt von Benutzern und anderen MySpace.com-Lizenzgebern. Mit Ausnahme des von dir veröffentlichten Inhalts ist es dir untersagt, die MySpace Services bereitgestellten Inhalte zu kopieren, modifizieren, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, vertreiben, darzubieten, anzuzeigen oder zu verkaufen.”
      dass das hier diskutierte video vom label hochgeladen wurde, ist mehr als logisch: es darf nur ein urheberberechtigter das video hochladen, sonst würde myspace das dingen aufgrund urheberrechtsverletzung runterschmeißen, wenn sie dahinterkommen würden. das label hat die entsprechenden lizenzen dafür. myspace wiederum hat die lizenz, die hochgeladenen videos öffentlich machen zu dürfen (hätte ja sonst keinen sinn ;) ) allerdings hat myspace keinerlei bestimmungsrecht an den inhalten und kann somit auch ein einbinden in eine andere website nicht erlauben.
      es bleibt: der urheber bzw. urheberberechtigte muss um erlaubnis gefragt werden.
      ob sich ne plattenfirma nun nen imageschaden zuzieht, oder sie für blöd gehalten werden, diesen automatischen werbeeffekt nicht zu nutzen, das ist ein anderes kapitel. sollte ne erbsenzähler-plattenfirma auf die idee kommen, jemanden wegen ungefragter nutzung von urheberrechtlichen geschützten inhalten zu belangen, dann sieht die rechtliche basis für den angeklagten sehr dünn aus.

      Antworten
    24. Joachim sagt:
      30. Mai 2007 um 13:07

      Hallo,

      ich verlinke bei meinem Blog Videos über das Yout-Tube plugin von b2evo, baue also das Video auf meiner Seite ein. wie ist hier die rechtliche Lage? Kann ich belangt werden?

      Gruß
      Joachim

      Antworten
    25. tubefan sagt:
      17. Februar 2008 um 15:05

      So, Urheberrecht 2008 und ich weiss immer noch nicht mehr: Lade ich bei Youtube einen Teil einer -sagen wir mal- BBC Produktion herunter und konvertiere ihn von flv nach avi und spiele dieses Mini-video dann vor meiner Schulklasse im Unterricht vor mache ich mich strafbar, oder? Ich kann doch aber mit den Schülern auch theoretisch im Computerraum gleichzeitig mit der dortigen Standleitung das Filmchen ansehen und habe denselben Effekt, was ist also der Unterschied? Danke

      Antworten

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